Junge Familien profitieren beim Eigentumserwerb vom neuen Baukindergeld. Bei dem Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Baukindergeld bei der Immobilienfinanzierung entlastet Familien, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben.
Dieser festgelegte Zuschuss erleichtert die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung, so wie bei der Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab. Baukindergeld ist für Familien mit einem oder mehreren Kindern geplant. Deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 € plus 15.000 € je Kind betragen.
Dieser Zuschuss beträgt 12.000 € je Kind, verteilt auf 10 Jahre. Also 1.200 € pro Jahr -bei drei Kindern schon 3.600 € pro Jahr und 36.000 € gesamt.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
* nutzbar nur für selbst genutzte Immobilien,
* beim Ersterwerb eines Eigenheims, Neubau oder Bestand
* für Familien mit mindestens einem Kind (nach oben hin offen) und für Alleinerziehende mit Kind(er)
* nur für Häuser oder Neubauten, deren Kauf nach dem 1. Januar 2018 erfolgte
* die Kinder dürfen bei Antragsstellung noch nicht volljährig sein, müssen im selben Hausstand leben und es muss einen Kindergeldanspruch (bis zum 25. Lebensjahr) geben
Familien können den Antrag rückwirkend ab 1. Januar 2018 stellen. Dieses Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020. Eine Antragstellung kann voraussichtlich ab September 2018 bei der KfW erfolgen. Aktuelle Informationen gibt es auch bei der KFW unter der Rufnummer: 0800 539 9006.
Armin Hanspach, Inhaber von Hanspach-Immobilien e.K., empfiehlt diese Förderung zu nutzen, da das Baukindergeld zu einer Entlastung der Baufinanzierungskosten führt.